Hier haben Sie die Gelegenheit Ihre Fragen und Anliegen als Arbeitnehmer oder Betriebsrat als Kommentar zu veröffentlichen und Meinungen auszutauschen.

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Ich habe damal eine Frage:
Ich bin Erzieherin und habe eine Vollzeitstelle.
In meinem Vertrag steht, dass ich eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden habe (normal).
Außerdem ist in diesem Vertrag enthalten, dass ich verpflichtet bin, dem Arbeitgeber bis zu 30 Stunden unbezahlt zur Verfügung zu stehen, sobald er es fordert (Fortbildung, Elternabende…)
Ist es gesetzlich korrekt, dass der Arbeitgeber dieses fordern kann?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
J. Burgsbach
Die von Ihnen beschriebene Vereinbarung, wonach der Arbeitnehmer bis zu 30 Stunden unbezahlt zur Verfügung stehen soll, sobald der Arbeitgeber es fordert (Fortbildung, Elternabende…), dürfte unwirksam sein. Denn es handelt sich dabei um eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers. Bei der Teilnahme an Fortbildungen und Elternabenden handelt es sich grundsätzlich um Arbeitszeit. Etwas anderes kann nur für freiwillige Veranstaltungen gelten.
Ich rate Ihnen dazu, den Arbeitsvertrag von mir prüfen zu lassen, damit ich Sie zutreffend über Ihre Rechte wie Vergütungsanspruch, Freizeitausgleich oder Bezahlung von Überstunden informieren kann.
Marc-Yaron Popper, LL.M.
Rechtsanwalt für Arbeitnehmer