Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten für einen Prozess beim Arbeitsgericht aufzubringen, können Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen.
Gerne stelle ich den Antrag für Sie und übernehme ihre gerichtliche Angelegenheit mit Prozesskostenhilfe.
Das gilt übrigens in allen Verfahren, z.B. Kündigungsschutzklagen, Lohnzahlungsklagen, Klagen auf Zeugniserteilung, Unterlassungsklagen, usw.



