Für den Fall, dass Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, prüfe ich für Sie gerne kostenfrei, ob Ihr Fall (z.B. Kündigungsschutzklage) von der Versicherung abgedeckt wird. Grundsätzlich ist in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten die Beratung und Vertretung durch einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl versichert, wenn Sie eine sogenannte Berufs-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben. Diese übernimmt sämtliche Kosten des Rechtsanwaltes für die Wahrnehmung Ihrer rechtlichen Interessen im Zusammanhang mit der nichtselbstständigen Tätigkeit. Haben Sie einen Selbstbehalt vereinbart, ist Ihr Eigenanteil hierauf begrenzt.
Sie haben die freie Wahl des Anwalts Ihres Vertrauens !
Zahlreiche Rechtsschutzversicherer versuchen dennoch, Einfluss auf Ihre Entscheidung zu nehmen, um Sie dazu zu bewegen einen Anwalt deren Wahl aufzusuchen. Lassen Sie sich hierdurch nicht verunsichern.
Sie haben das Recht zu entscheiden, wem Sie Ihren Fall anvertrauen. Bitte machen Sie hiervon Gebrauch. Sie müssen von Ihrem Anwalt überzeugt sein, dass er um jeden Preis Ihre Interessen vertritt und nicht die Interessen Ihrer Rechtschutzversicherung. Diese ist ohnehin eher daran interessiert die Verfahrenskosten gering zu halten als daran, dass Ihr Interesse in die Tat umgesetzt wird – komme was wolle !
Alle Versicherten sind willkommen:
ARAG Rechtsschutz
Advocard Rechtsschutz
Allianz Rechtsschutz
Allrecht Rechtsschutz
BGV Rechtsschutz
Concordia Rechtsschutz
D.A.S. Rechtsschutz
DEVK Rechtsschutz
Degenia Rechtsschutz
Deurag Rechtsschutz
Domcura Rechtsschutz
HUK-COBURG Rechtsschutz
KS AUXILIA Rechtsschutz
ÖRAG Rechtsschutz
Rechtsschutz Union
ROLAND Rechtsschutz
R+V Rechtsschutz
Zürich Rechtsschutz
u.v.m.



